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Rentenbetrug


Grundgesetz: Artikel 3 > Gleichheit vor dem Gesetz

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.


          Die gesetzliche deutsche Rentenversicherung besteht, vereinfacht ausgedrückt, aus zwei Töpfen:

1. dem Topf der Einzahler (z. B. rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer)

2. dem Topf der Empfänger (Rentner diverser Art).

          Diese Art der Solidargemeinschaft hat durch Jahrzehnte ziemlich gut funktioniert, weil genug rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer im Verhältnis zur Anzahl der Rentner vorhanden waren.

          Durch Arbeitslosigkeit auf der einen und längere Lebenserwartung auf der anderen Seite hat sich aber im Laufe der letzten Jahrzehnte das Gleichgewicht der beiden Töpfe verschoben. Der Arbeitnehmertopf wurde immer kleiner und der Rentnertopf immer größer. Um den Verlust auszugleichen wurden die Beiträge einfach erhöht, bis sie heute eine kaum noch tragbare Höhe von 19,5% erreicht haben. Raub am Arbeitnehmer!

          Auf die Idee, die Beiträge bei ca. 15% einzufrieren, auch wegen der extremen Lohnnebenkosten, und die Renten einfach entsprechend zu kürzen, sind die Verantwortlichen nie gekommen. Das wäre jedenfalls im Sinne einer echten Solidargemeinschaft das Richtige gewesen. Arbeitende Menschen zu versklaven, damit nichtarbeitende Menschen ein gemütliches Leben haben, ist dagegen höchst asozial und unsolidarisch. In dieser Beziehung spreche ich aus eigener Erfahrung: Mein Vater war ca. 30 Jahre lang Rentner und bekam am Ende mehr Nettorente, als er früher als Arbeitnehmer Brutto verdient hatte. In der Schweiz hat man solchem asozialen Mißbrauch dadurch einen Riegel vorgeschoben, indem man eine Höchstrente eingeführt hat. Ein gutes Beispiel für solidarisches Handeln!

          Auf die Ausraubung der Rentenversicherungskasse durch ungerechte Maßnahmen der Politiker, zu denen z. B. das sogenannte „Fremdrentenabkommen“ zählt, möchte ich hier nicht eingehen, sondern insbesondere auf die Gleichheit vor dem Gesetz bei einem bestimmten Problem verweisen.

          Dem geschulten Beobachter fällt natürlich auf, dass bei den gegenwärtigen Diskussionen bestimmte Themen völlig ausgeklammert werden. Dazu gehört die Rentenversicherung der Beamten.

          Die Renten bzw. Pensionen der Beamten werden aus dem Steuertopf der Länder bezahlt. Es existiert für Beamte kein Einzahlungstopf wie bei den normalen rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern. Beamte zahlen keinerlei Rentenversicherungsbeiträge!

          Dies ist eine Beraubung der rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer in Deutschland, ein völlig ungerechtfertigstes Privileg, das gegen die Gleichheit vor dem Gesetz verstößt.

          Seit 1. Januar 2003 beträgt der Beitragssatz 19,5 des Bruttolohns oder -gehalts. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 5.100 Euro. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Beiträge je zur Hälfte. Der Arbeitnehmer hat somit 9,75 Prozent zu tragen.

          Es gibt in Deutschland ca. 4,5 Millionen Beamten. Bei einem angenommenen Bruttoverdienst von 4.000 Euro würde bereits jeden Monat ein Betrag von 390 Euro pro Beitragszahler in die Kasse kommen. Im Monat also 1,755 Milliarden und im Jahr 21,06 Milliarden Euro. Eine genaue Erhebung würde den Betrag wahrscheinlich noch erheblich erhöhen.

          Es gibt bei der gegenwärtigen Lage der deutschen Rentenversicherung absolut keinen Grund, auf Rentenversicherungsbeiträge bei Beamten zu verzichten, selbst wenn man auf den Beitrag der „Arbeitgeber“ verzichten würde. Dann wäre auch dem Satz „Alle für einen – einer für alle“ Rechnung getragen, der sich auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung findet: www.deutsche-sozialversicherung.de .

          Die Privilegien der Beamten fallen natürlich nicht vom Himmel, sondern sind darin begründet, dass der deutsche Bundestag zu 50% aus Lehrern besteht, die eben alle Beamte sind. Machtmißbrauch durch diejenigen, die die Jugend erziehen und einen Eid geschworen haben:

          „Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe!“

          Wenn man die Gesetze zur Durchführung von Privilegien selbst schaffen kann, dann ist es natürlich kein Kunststück, diese auch zu erfüllen. Politikerköpfe, die solche Gesetze machen, sind von primitivster Habgier besessen und gehören nicht an verantwortliche Posten in der deutschen Regierung.

          Von den hundert anderen Privilegien der Beamten will ich jetzt nicht sprechen, sondern nur noch ein paar Sätze aus dem Internet zitieren, wonach eine Rentenkassen-Ausplünderung von ca. 700 Milliarden Euro stattgefunden hat („Hinweis: http://www.bohrwurm.net):

          „Seit Beginn der Rot-Grünen Koalition (Schröder) 1998 werden keine Zahlen mehr über die „Entnahme rentenfremder Leistungen“ genannt. Die Annahme liegt somit nahe, dass die Ausplünderung der Rentenkasse unzulässig für Staatszwecke mit Methode betrieben, und entsprechend „verschleiert“ wird. Daraus folgert, dass die Rentenkasse i. S. des §266 (1) Strafgesetzbuch (StGB) – Veruntreuung – in Milliardenhöhe veruntreut wird, und wir es daher offenbar mit dem größten Betrugs- und Veruntreuungsverbrechen ( §12 StGB) – der Nachkriegsgeschichte zu tun haben. Dahinter steht die heimtückische Absicht, die Rentenkasse vollständig mit Regierungsgewalt abzuschaffen, um die Bürger zu zwingen, ausschließlich in die Versicherungskonzernkassen privat einzuzahlen. (siehe hierzu das „Ausplünderungs-Netzwerk“ in http://www.bohrwurm.net).“

          Haben die angeblichen Arbeitnehmervertreter der Gewerkschaften oder anderer sogenannter Oppositionsverbände jemals energisch gegen diese haarsträubenden Zustände protestiert? Mir ist davon nichts bekannt geworden!


          Das hier aufgezeigte asoziale Verhalten der verantwortlichen Politiker ist demnach:

1. Arbeitnehmerfeindlich, gegen das Solidaritätsprinzip gerichtet.

2. Gegen das Gleichheitsprinzip gerichtet (Art. 3 GG).

          3. Gegen die Menschenrechte gerichtet (UN-Menschenrechtskonvention). 

4. Gegen die Menschenwürde gerichtet (Art. 1 GG)

5. Gegen die christliche Ethik gerichtet.

6. Somit antidemokratisch.


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Literaturempfehlung:

Hans Herbert von Arnim: Das System (München 2001)

Hans Weiss / Ernst Schmiederer: Asoziale Marktwirtschaft (Köln 2004)

Dieter Rüggeberg
 

„Geheimpolitik-3"

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